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Futtermittel

Aromen sind lt. EU VO 1831/03 Stoffe für Geschmacks und Geruchsveränderung von Futtermitteln. Enge Grenzen bestehen bei Futtermitteln im Bezug auf die Zulässigkeit von gesundheits- bzw. krankheitsbezogenen Werbeaussagen.

Unter diese Einstufung werden u.a. alle gelisteten Pflanzenextrakte und deren Mischungen eingestuft. Dies sind Kräuter-, Gemüse- und sonstige Pflanzenauszüge.

Die Mischungen aus Aromastoffen enthalten neben ihren charakteristischen Eigenschaften wie Geschmack und Geruch auch phytogene Pflanzeninhaltsstoffe. Diese Konzentrationen aktivieren beim Tier unterschiedliche Reaktionen, die letztendlich einem besseren Wohlbefinden oder besserer Futteraufnahme dienen.

Futtermittel können in Verbindung mit einer gesunden Lebensweise dazu beitragen die Tiergesundheit zu optimieren.