Aromen sind lt. EU VO 1831/03 Stoffe für Geschmacks und Geruchsveränderung
von Futtermitteln. Enge Grenzen bestehen bei Futtermitteln im Bezug auf die
Zulässigkeit von gesundheits- bzw. krankheitsbezogenen Werbeaussagen.
Unter diese Einstufung werden u.a. alle gelisteten Pflanzenextrakte und deren Mischungen eingestuft. Dies sind Kräuter-, Gemüse- und sonstige Pflanzenauszüge.
Die
Mischungen aus Aromastoffen enthalten neben ihren charakteristischen
Eigenschaften wie Geschmack und Geruch auch phytogene Pflanzeninhaltsstoffe.
Diese Konzentrationen aktivieren beim Tier unterschiedliche Reaktionen, die
letztendlich einem besseren Wohlbefinden oder besserer Futteraufnahme
dienen.
Futtermittel können in Verbindung mit einer gesunden Lebensweise
dazu beitragen die Tiergesundheit zu optimieren.